geprüft durch den Deutschen Tourismus Verband
![]() Unsere wurden durch den Deutschen Tourismusverband geprüft und mit 4 Jede Wohnung wurde einzeln zertifiziert und die Urkunden können vor Ort eingesehen werden. Die Kategorien Die Beherbergungsbetriebe werden in fünf Sternkategorien eingeteilt:
Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und Privatzimmer Die Klassifizierung des DTV wurde 1994 entwickelt und wird nach ihrer 2. Überarbeitung im Februar 1999 bundesweit umgesetzt. Sie ergänzt die Klassifizierung für gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die als "Deutsche Hotelklassifizierung" durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bzw. durch dafür gegründete Gesellschaften durchgeführt wird. Zur Kennzeichnung der Qualität privater Ferienunterkünfte hat der DTV auf die Sterne als international anerkannte Symbole zurückgegriffen. In den Gastgeberverzeichnissen sollte auf die Unterschiede zwischen Deutscher Hotelklassifizierung und der DTV-Klassifizierung unbedingt deutlich hingewiesen werden. Dazu werden die Sterne- Ergebnisse der Ferienwohnungen und -häuser mit einem F (z.B. F Der DTV hat mit dem DEHOGA eine Abgrenzung zwischen den beiden Klassifizierungsmodellen vereinbart: Alle konzessionierten Betriebe werden entsprechend den Kriterien des DEHOGA eingestuft. Bei Apartmenthotels und Boardinghäusern kommt es auf den Charakter der Unterkunft an. Steht das Wohnen in separaten Apartments im Vordergrund, so greift die DTV-Klassifizierung; liegt der Schwerpunkt auf dem hotelmäßigen Service mit der zusätzlichen Möglichkeit der Selbstverpflegung, fällt die Klassifizierung in den Bereich des DEHOGA. Privatzimmer, Ferienhäuser und -wohnungen des Segments "Urlaub auf dem Bauernhof" werden grundsätzlich anhand der DTV-Kriterien klassifiziert. Handelt es sich jedoch um größere, konzessionierte Betriebe mit erkennbarem Hotelcharakter, greift die deutsche Hotelklassifizierung. Die Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt in der Hand der örtlichen Tourismusinstitutionen. Ihre Aufgabe ist es, die Vermieter über die Klassifizierung zu informieren, die Klassifizierungsbögen zu verteilen und auszuwerten, die Vermieter gegebenenfalls zu beraten und vom Ergebnis zu benachrichtigen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in den lokalen Unterkunftsverzeichnissen veröffentlicht. Verbindlich festgelegt wurde die Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: Sie gilt für drei Jahre und muss danach erneut durchgeführt werden. Auf den Klassifizierungsschildern wird die Gültigkeitsdauer durch eine Plakette angezeigt. Weitere Informationen unter: www.deutschertourismusverband.de Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV) Bertha-von-Suttner-Platz 13 53111 Bonn Telefon: 0228 98522 0 Telefax: 0228 69 8722 Internet: www.deutschertourismusverband.de |